Das folgende Urteil betrifft eigentlich mehr Blogger und Webseitenbetreiber und gehört vielleicht eher zum Kernbereich des User-Archivs, ich veröffentliche es aber trotzdem hier.
Wer das Urteil liest, bekommt vielleicht ein bisschen Gefühl für die gesetzlichen Vorgaben beim Fotografieren von Personen, zumindest wenn man die Fotos veröffentlicht.
BGH · Urteil vom 21. April 2015 · Az. VI ZR 245/14
Zur Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Bildern, die eine sich zufällig in der Nähe eines Prominenten befindliche nicht prominente Person identifizierbar zeigen.
https://openjur.de/u/772323.html
oder:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=71306&pos=6&anz=488&Blank=1.pdf
Tenor
Die Revisionen gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Mai 2014 werden zurückgewiesen.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen unzulässiger Veröffentlichung eines Fotos in Anspruch, das sie in Badekleidung (Bikini) auf einer Liege am Strand von El Arenal auf Mallorca zeigt.
Die Print-Ausgabe der Zeitung "BILD", deren Herausgeberin die Beklagte zu 1 ist, berichtete am 10. Mai 2012 über einen Raubüberfall auf den Profifußballer A. in El Arenal ("Am Ballermann"). Darin heißt es u.a.:
"Sonne, Strand, Strauchdiebe. Gestern sahen wir ... - Star A. (25) in pikanter Frauen-Begleitung am Ballermann. Jetzt wurde er Opfer einer Straftat."