NACHTRAG 20.5.2018: Beachte den neueren Artikel "Entwarnung für Fotografen - KUG doch nicht von DSGVO verdrängt!"
Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) in Kraft
Eine Katastrophe für Bildjournalisten, Fotografen, Blogger. So scheint es jedenfalls (auch wenn
andere Ansichten existieren)
Denn die Verordnung erfasst auch die digitale Fotografie. Diese ist Datenerhebung - Datum und Uhrzeit, evtl. sogar GPS, werden als so genannte EXIF-Daten mit in der Bilddatei mit abgespeichert, und somit weiß man, welche Person zu welcher Zeit an einem bestimmten Ort war.
Und damit gelten
schon für die Aufnahme von Personen (auch ohne Veröffentlichungsabsicht) strenge Regeln, egal ob die Abgebildeten erkennbar sind oder nicht:
der Fotograf müsste vor der Aufnahme alle Personen um Erlaubnis bitten.
Was bei Veranstaltungen aller Art unmöglich ist, und was unmöglich ist, wenn man eine belebte Straße oder einen Platz in einer Stadt fotografiert. Oder Denkmäler, wie die Walhalla, etc. etc.
Nein - das ist kein Witz. Das wird nun schon seit Monaten besprochen, und es ist kaum ein Ausweg in Sicht, wenn man keine Risiken eingehen will. Zumindest für alle, die beruflich fotografieren und/oder veröffentlichen.
Zwar soll es auch Ausnahmen geben, zum Beispiel bei profi-journalistischen oder künstlerischen Verwendungszwecken, aber das ist alles schwammig und muss erst noch durch Gerichtsentscheidungen verfeinert werden. Und es lässt eigentlich nur noch minimalen Spielraum.
Es gibt aber auch Entwarnungen. So ist Rechtsanwalt Florian Wagenknecht der Ansicht, dass Panikmache nicht angezeigt sei
https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/
Dieser verweist darauf, dass die VO (jedenfalls was das Fotografieren betrifft) für private Tätigkeiten angeblich nicht gelten soll. Damit wären Fotografierende, die ihre Fotos für private Blogs und facebook/Instagramm benutzen, entlastet.
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Das Weinfest in Regensburg-Stadtamhof. Bei solchen Aufnahmen wartete ich bewusst,
bis möglichst viele Personen von hinten zu sehen ist und mir keine deutlichen Gesichter entgegenlaufen. Das reichte bisher. |
Bisher haben die altbewährten Paragraphen des Kunsturhebergesetzes (KUG) ein gut austariertes System geboten. Demnach durfte man beispielsweise die besagte Walhalla (oder ein anderes Gebäude, einen Stadtteil, eine Straße, ein Denkmal) mitsamt Personen fotografieren, wenn die Gesichter nicht im Vordergrund stehen, sondern Beiwerk sind. Dieses Gesetz hatte sogar Vorrang vor dem Bundesdatenschutzgesetz. Aber nicht mehr vor der DSGVO. Die DSGVO ist stärker und hebelt die Vorschriften des KUG aus.
Der deutsche Gesetzgeber hat hier aber ein wenig geschlafen - denn er hätte Ausnahmen schaffen können.